Christopher Hurford-Green
CEO Quantum Leben
+44 7402 31 77 81 christopher.hurford-green@quantumleben.comAls Lebensversicherungsunternehmen, das versicherungsbasierte Anlageprodukte (IBIPs) anbietet, unterliegt die Quantum Leben AG den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR) und legt transparent dar, wie Nachhaltigkeitsrisiken in ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden. Die nachfolgenden Angaben werden in Übereinstimmung mit den Artikeln 3, 4 und 5 der SFDR veröffentlicht.
Erklärung gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR)
Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder ein Zustand im Umwelt-, Sozial- oder Governance-Bereich (ESG), dessen Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnte. Umweltrisiken umfassen die physischen Auswirkungen des Klimawandels, wie extreme Hitzeereignisse, Überschwemmungen und langfristige Temperaturveränderungen, sowie die wirtschaftlichen Kosten des Übergangs zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft infolge regulatorischer und technologischer Veränderungen. Soziale Risiken umfassen Veränderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, des Zugangs zur Gesundheitsversorgung und demografische Entwicklungen. Governance-Risiken umfassen Mängel in der Unternehmensführung, der Aufsicht oder der Integrität von ESG-Daten.
Die Quantum Leben AG (QL) ist ein Lebensversicherungsunternehmen, das fondsgebundene Produkte sowie Risikolebens-, Invaliditäts-, Unfall- und Krankenversicherungsprodukte anbietet. QL integriert Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt:
• Verwaltung des eigenen Anlageportfolios: Das eigene Anlageportfolio von QL wird von einem externen professionellen Vermögensverwalter im Rahmen einer formellen Vermögensverwaltungsvereinbarung verwaltet. Jede Anlage bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Investmentkomitee von QL. Die laufende ESG-Überwachung erfolgt durch monatliche Berichte des Vermögensverwalters, die ein Gesamt-ESG-Ranking des Portfolios auf Basis externer Ratings sowie eine Aufschlüsselung der am schlechtesten bewerteten Positionen umfassen.
• Fondsgebundene Produkte: Die fondsgebundenen Produkte von QL sind gemäß SFDR als Artikel-6-Produkte klassifiziert. QL bewirbt in ihrem Angebot fondsgebundener Produkte keine Nachhaltigkeitsmerkmale. Die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden werden im Rahmen der Geeignetheitsprüfung gemäß der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1257 der Kommission erhoben; äußert ein Kunde Nachhaltigkeitspräferenzen, sind die Produkte von QL unter Umständen nicht geeignet.
• Governance des ESG-Risikomanagements: QL verfügt über eine formelle ESG Integration Guideline als zentralen Governance-Rahmen für die Integration von ESG-Risiken. ESG-Risiken werden im Risikoregister von QL erfasst und im Rahmen des jährlichen Risikomanagementzyklus bewertet. Klima- und sonstige ESG-Risiken sind einschließlich Klimaszenarioanalysen in den ORSA-Prozess von QL integriert.
Erklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR)
„Wichtigste nachteilige Auswirkungen" (Principal Adverse Impacts, PAI) sind die negativen Effekte, die Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben können, darunter Treibhausgasemissionen, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Abfallaufkommen sowie Menschen- und Sozialrechte.
Die Quantum Leben AG berücksichtigt derzeit die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/2088 legt QL nachfolgend die Gründe für diese Entscheidung dar.
Grund 1 – Indirekte Anlegerrolle
Die Quantum Leben AG bietet fondsgebundene Versicherungsprodukte an, bei denen die zugrunde liegenden Vermögenswerte von den Kunden ausgewählt werden oder auf von ihnen festgelegten Anlagestrategien beruhen. Zwar ist QL als Emittentin des IBIP für die Produktgestaltung und die Governance des Anlageuniversums verantwortlich, die Anlageentscheidungen auf Ebene der einzelnen Wertpapiere werden jedoch von den jeweiligen externen Fondsmanagern getroffen. Die verpflichtenden PAI-Indikatoren gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission – beispielsweise Treibhausgasintensität, Auswirkungen auf die Biodiversität oder Verstöße gegen soziale Standards – beziehen sich auf die zugrunde liegenden Investitionen und nicht auf die Rolle von QL als Emittentin der IBIPs.
Grund 2 – Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand
Die Aggregation von ESG-Daten auf Wertpapierebene über alle Fonds im Produktangebot von QL hinweg würde eine erhebliche interne Infrastruktur sowie die externe Beschaffung von Daten erfordern, die in keinem angemessenen Verhältnis zur Größe und den Ressourcen von QL steht.
Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR)
Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 verpflichtet die Quantum Leben AG, Informationen darüber zu veröffentlichen, wie ihre Vergütungspolitik mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.
Die Vergütungspolitik von QL gilt für alle Mitarbeitenden und Mitglieder der Leitungsorgane. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken haben weder einen positiven noch einen negativen Einfluss auf die Vergütung innerhalb der Quantum Leben AG.
Christopher Hurford-Green
CEO Quantum Leben
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